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Gemeinde weist irreführende Veröffentlichung zurück

Ermittlungsverfahren schon vor Wochen eingestellt

Die Katholische Kirchengemeinde St. Marien und St. Servatius hat zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft Bonn ein Ermittlungsverfahren eingestellt hat, welches von einem in der Gemeinde ansässigen Ehepaar angestrengt worden war. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richteten sich nicht gegen die Kirchengemeinde oder ihre Organe. Die Gemeinde war weder über das Verfahren unterrichtet noch zu einer Aussage aufgefordert. Nach Feststellung der Behörde besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung der erhobenen Vorwürfe.

Die Ermittlungen wurden daher eingestellt, teilweise unter Geldauflage. Damit ist nach rechtsstaatlichem Verständnis keine Schuldfeststellung verbunden. Tatsächlich ist die Haltlosigkeit der gegen die Gemeinde erhobenen Vorwürfe längst geklärt: Es gab, anders als behauptet, keinen "Ausforschungsauftrag" seitens der Gemeinde gegen die besagten Eheleute. Der Kirchenvorstand hatte 2010 einen Rechtsanwalt beauftragt, eine von den Anzeigenerstattern betriebene Homepage rechtlich zu prüfen, da er durch Äußerungen auf jener Homepage u.a. Persönlichkeitsrechte ehramtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiter der Gemeinde erheblich verletzt sah. Der mandatierte Anwalt bestätigte die Auffassung des Kirchenvorstands, riet aber u.a. aus pragmatischen Erwägungen von einer juristischen Auseinandersetzung ab. Die nun unter Geldauflage eingestellten Ermittlungen richteten sich gegen diesen Anwalt und einen von ihm ohne Mandat des Kirchenvorstandes hinzugezogenen Dritten. In Bezug auf eine weitere Person wurden die Ermittlungen ohne Auflagen eingestellt.

Die Anzeigenerstatter haben nun ausgerechnet die Einstellung der von ihnen angestrengten Ermittlungen zum Anlass genommen, ihre Auffassung mit einer "Pressemitteilung", die die Verfahrenseinstellung verzerrt darstellt und irreführend kommentiert, erneut in die Öffentlichkeit zu tragen. Obwohl ihnen bereits im Februar die Mitteilung der Staatsanwaltschaft zugestellt worden war, wählten sie, über einen Monat später, die Heilige Woche als Zeitpunkt für ihre Veröffentlichung. Viele Gemeindemitglieder sind über diese Vorgehensweise befremdet.

Einige Presseorgane haben jene "Pressemitteilung" zum Anlass ihrer Berichterstattung genommen. Nachdem erste Presseveröffentlichungen sich auch inhaltlich noch stark an der Darstellung der "Pressemitteilung" anlehnten, haben die meisten der betroffenen Redaktionen ihre Berichterstattung nach näherer Prüfung des Sachverhalts inzwischen bereits korrigiert.

Die Kirchengemeinde weist nochmals ausdrücklich die gegen sie erhobenen Anschuldigungen zurück. Sollte es zutreffen, dass der als Gutachter mandatierte Anwalt im Zuge seiner Recherche sich zweifelhafter Methoden bedient hat, so gab es dazu keinen Auftrag. Der Kirchenvorstand würde sich in diesem Fall mit Bedauern von der Vorgehensweise des Rechtsanwalts distanzieren. Zu bedauern ist in jedem Fall, dass die Anzeigenerstatter immer wieder Anlässe suchen, um den Gemeindefrieden zu beeinträchtigen und eine mediale Bühne für ihre persönlichen Angelegenheiten zu schaffen. Die Kirchengemeinde hofft, dass die Anzeigenerstatter zu einem konstruktiven Miteinander zurückfinden.